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Mein letzter Wille – ein Testament regelt das Erbe

Auch wenn wir bereits ziemlich viele Kerzen auf unseren Geburtstagskuchen anzünden, hoffen wir auf noch viele gesunde Jahre. Trotzdem haben wir es nicht immer alles selbst in der Hand. Daher macht es Sinn, sich nicht nur mit der finanziellen Vorsorge für den Ruhestand, sondern auch mit einem Testament zu befassen. Das regelt das Erbe, folgt aber einigen Regeln und braucht daher Zeit. Wir haben wichtige Infos zusammengetragen.

Aus Filmen kennen wir die Situation, dass nach dem Ableben ein Erbstreit um das Vermögen entbrennt. Dabei geht es nicht selten um eine Menge Geld. Trotzdem geht es natürlich grundsätzlich auch ohne Testament. Denn es gibt eine gesetzliche Erbfolge, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) §§ 1924 ff. geregelt ist. Dadurch bekommt der Partner meistens die Hälfte des Vermögens. Der Rest verteilt sich unter den Kindern, Enkeln und eventuell Urenkeln. Gibt es keine Nachkommen, könnten auch die Eltern oder Geschwister erben. Wenn es also nicht viel zu verteilen gibt oder die gesetzliche Erbfolge passt, braucht man eigentlich kein Testament aufsetzen. In allen anderen Fällen sollte man sich rechtzeitig mit dem Thema befassen.

Gründe für ein Testament

Wenn ihr euren Lebenspartner absichern und mehr als die Hälfte des Vermögens zukommen lassen wollt, dann solltet ihr ein Testament aufsetzen. Gleiches gilt, wenn ihr unverheiratet seid. Dann hat euer Partner keinen Erbanspruch. Laut Gesetz steht ihm dann gar nichts zu. Wenn ihr also Streitigkeiten der Erbengemeinschaft vermeiden, einen Angehörigen bevorzugen oder euer Vermögen auch spenden möchtet, dann solltet ihr das mit einem Testament regeln. Und da schon eine Uhr oder ein Auto ein Streitthema werden kann, empfiehlt sich ein Testament für eigentlich jeden.

Ein Testament muss von Hand geschrieben sein
© Anna Tarazevich (Pexels)

Erbschaftssteuer

Auch in Sachen Steuer werden verheiratete Paare noch deutlich anders behandelt als unverheiratete Lebensgemeinschaften. Denn ein Ehepartner kann bis zu 500.000 Euro steuerfrei erben, Kinder bis zu 400.000 Euro und Enkel bis 200.000 Euro. Für einen unverheirateten Partner ist die Grenze schon bei 20.000 Euro. Das kann bei einer größeren Summe ziemlich zu Buche schlagen.

Grundlagen zum Testament

Um ein rechtsgültiges Testament zu verfassen, muss die Person testierfähig sein. Das sind laut Gesetz alle geistig gesunden Personen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind. Im Zweifel kann eine Testierfähigkeit ärztlich nachgewiesen werden.

Zu einem Testament gehören folgende Merkmale: es handelt sich um eine einseitige Verfügung, die erst mit dem Tod wirksam wird. Vorher kann sie jederzeit widerrufen werden. Sie ist freiwillig und erfordert eine gewisse Form.

Ihr könnt ein Testament selbst handschriftlich verfassen oder es von einem Notar aufsetzen lassen. Dafür fallen in Abhängigkeit des Vermögens zwar Kosten an, auf der anderen Seite ist so ein Testament dann rechtlich sauber und nicht angreifbar.

Wer sein Testament selbst verfassen möchte, findet unter §2247 BGB alle Anforderungen und sollte diese unbedingt berücksichtigen. Ein selbstgeschriebenes Testament muss immer eigenhändig und handschriftlich verfasst werden. Es muss mit Ort und Datum sowie einer vollständigen Unterschrift versehen werden und sollte den Titel „Testament“ oder „Mein letzter Wille“ tragen. Inhaltlich gibt es keine Vorgaben. Es sollte aber möglichst klar, verständlich und zweifelsfrei formuliert werden. Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Partner und Kinder einen Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes haben und somit nicht komplett unberücksichtigt bleiben können.

Sichere Verwahrung für euer Testament
© pasja1000 (Pixabay)

Aufbewahrung

Euer Testament ist ein wichtiges, einmaliges Dokument, welches ihr nicht digital sichern können. Und der Inhalt kann heikel sein. Daher solltet ihr diese Unterlage nicht im Schreibtisch lagern. Ein sicher Ort zur Lagerung von eurem Testament ist das Nachlassgericht. Die Schriftstücke sind dort in einem Tresor vor unbefugtem Zugriff und Feuer geschützt. Über den Tod des Verfassers wird das Nachlassgericht vom Geburtsstandesamt informiert. Für diese Aufbewahrung zahlt ihr einmalig 75 Euro. Solltet ihr einen Notar einsetzen, dann verwahrt dieser euer Testament. Ein Testament kann jederzeit geändert werden.

Fazit

Ein Testament sollte verfasst werden, wenn es neben dem üblichen Hausrat noch etwas zu vererben gibt. Wer sich mit einem Notar wohler fühlt, sollte die Kosten erfragen. Und wer allein ein Testament verfasst, der sollte sich mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigen. Es ist auf keinen Fall verkehrt, sich schon jetzt mit diesem Thema zu befassen.

Wenn Sie Ihr Testament eigenständig verfassen wollen, sollten Sie sich mit den rechtlichen Vorgaben beschäftigen. So stellen Sie sicher, dass es auch wirksam ist. Für pauschal 75 € können Sie Ihren letzten Willen im Nachlassgericht hinterlegen.

Linktipps

Notar für Testament findennotar.de
Handschriftliches TestamentTipps beim Focus

Titelbild © Liderina (Shutterstock)

Kai Bösel
Kai Bösel
Kai Bösel (Jg. 1971) lebt als Patchwork-Papa mit der Familie in Hamburg. Neben NOT TOO OLD betreibt er auch das Väter-Magazin Daddylicious. Außerdem ist er Experte für Influencer-Marketing. Bisher hat er bereits fünf eigene Unternehmen gegründet, schreibt für diverse Print- und Online-Magazine, tritt als Speaker und Moderator auf und betreibt zu diesem Magazin auch einen Podcast. Nach Feierabend entspannt er beim Laufen oder Golf.

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